Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des
7 hotel + boardinghouse der Rattmann Wohnbau GmbH (Stand: Oktober 2019)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Beherbergungsverträge, die zwischen dem 7 hotel + boardinghouse (im Folgenden „Hotel“ genannt) mit einem Dritten
(im Folgenden „Gast“ genannt) abgeschlossen werden sowie alle weiteren für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen
als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei
§ 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Die AGBs sind im Hotel sichtbar angebracht. Durch diese Tatsache allein sind sie den Gästen, den Mietvertragsparteien sowie Dritten im Sinne der Vorschriften des BGB ausreichend zur Kenntnis gebracht.
1.4 Abweichende Bestimmungen, auch wenn Sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt
2. Vertragsabschluss
2.1 Durch die Annahme einer vom Gast vorgenommenen Reservierungsanfrage in Form einer Reservierungsbestätigung des Hotels kommt ein Beherbergungsvertrag zustande. Der Vertrag kommt immer schriftlich zustande und ist für beide Vertragspartner bindend.
2.2 Vertragspartner sind der Gast und das Hotel. Wird die Reservierung von einem Dritten für den Gast getätigt, haftet dieser gegenüber dem Hotel vollständig als Besteller für alle Vertrags-verpflichtungen. Jeder Besteller ist außerdem verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen an den Gast weiterzugeben.
2.3 Der Weiterverkauf oder die Untervermietung von gebuchten Zimmern ist untersagt. Insbesondere ist der Weiterverkauf von Zimmern an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Zimmerpreisen unzulässig.
2.4 Die Nutzung der Zimmer zu anderen Zwecken als zur Beherbergung ist unzulässig.
2.5 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3. Leistungen und Zahlung
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die für den Gast gebuchten Zimmer unter Berücksichtigung der geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die gebuchten Leistungen zu erbringen. Das Hotel verpflichtet sich hierbei, die gebuchte Zimmerkategorie zur Verfügung zu stellen und ist nicht verpflichtet, ein bestimmtes Zimmer zur Verfügung zu stellen.
3.2 Als Preis gilt der gebuchte Tarif und die Leistungsbeschreibung. Es gibt keine festgelegte Preisliste. Tarife und Leistungen sind freibleibend.
3.3 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.
3.4 Die Preise gelten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollten zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate liegen und erhöht sich der vom Hotel generell für solche Leistungen angesetzte Preis, so kann der Preis in einem angemessenen Rahmen angehoben werden. Jedoch höchstens um 10%.
3.5 Umbestellungen (Z. B. Änderung der Anzahl der Zimmer, der Aufenthaltsdauer) berechtigen das Hotel, abweichende Preise zu verlangen.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung in Form einer Kreditkartengarantie oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
3.7 Der Gast verpflichtet sich den Preis der gesamten Übernachtungsdienstreise bei Anreise zu zahlen. Gültige Zahlungsmittel sind Bargeld in Euro, EC Karte, Master Card, Visa Card in Euro. Die Abgabe von Dienstleistungen auf später zu bezahlende Rechnung ist nicht möglich. Im Falle einer Anreise außerhalb der Rezeptionsöffnungszeiten kann das Hotel den gesamten Übernachtungspreis von der Kreditkarte abbuchen.
3.8. Rechnungen des Hotels sind grundsätzlich am Anreisetag ohne Abzug zu zahlen. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.8.1 In gesonderten Fällen sind die Rechnungen des Hotels spätestens 7 Tage nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 5 Euro erheben. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
3.9 Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
4. An- und Abreise
4.1 Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15 Uhr des Anreisetages sowie bis 11 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Bei Nicht-Abreise um 11 Uhr behält sich das Hotel vor, den Preis für einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen.
4.2 Der Gast kann ein Late-Check-Out beantragen. Das Hotel behält sich aber vor, von dieser Absprache jederzeit zurückzutreten.
5. Stornierungen, Rücktritt des Gastes
5.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
5.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
5.3 Wird der Vertrag ganz oder teilweise vom Vertragspartner durch Abbestellung gekündigt, so muss dies schriftlich erfolgen. Das Hotel muss seine Zustimmung hierzu erteilen.
5.4 Grundsätzlich gelten die im Folgenden aufgeführten Rücktrittspauschalen. Diese sind bindend. Das Hotel behält sich jedoch vor, in gesonderten Fällen (bspw. Eventsaisons, Gruppenbuchungen langer Aufenthalt) die Stornierungsbedingungen anzupassen.
Folgende Rücktrittspauschalen gelten:
Bei einer Stornierung 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts: kostenfrei
29 – 15 Tage vor Beginn des Aufenthalts: 50 % des vereinbarten Preises
14 – 8 Tage vor Beginn des Aufenthalts: 80 % des vereinbarten Preises
7 – 1 Tag/e vor Beginn des Aufenthalts: 100 % des vereinbarten Preises
Maximale Stornierungsgebühr: Eine Monatsmiete
5.5 Stornierungspauschalen bei Stornierungen von Gruppenbuchungen
a) Buchungen gelten als Gruppenbuchung bei einer Reservierung ab 3 Zimmern
b) Bei Gruppenbuchungen ab 3 Zimmern gelten je nach Größe der Gruppe und Länge des Aufenthalts gesonderte Reservierungs- und Stornierungsbestimmungen. Die Bestimmungen werden im Angebot und in der Reservierungsbestätigung festgeschrieben und sind für beide Vertragsparteien bindend.
6. Rücktritt des Hotels
6.1 Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Sachlich gerechtfertigt ist ein Grund dann, wenn beispielsweise höhere Gewalt oder andere, vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, welche die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen (z.B. den Gast oder Zweck betreffend) gebucht wurden sowie wenn das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels gefährden können. Ist der Rücktritt des Hotels berechtigt, hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Schadensersatz.
6.2 Das Hotel ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und das Zimmer anderweitig zu vergeben, wenn eine Vorauszahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist geleistet wird.
6.3. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts schriftlich in Kenntnis zu setzten.
6.4. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.
7. Haftung und Haftungsrisiken
7.1 Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für sämtliche Schäden am Inventar und am Gebäude, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen des Hotels in Anspruch nehmen, verursacht werden. Ersatz für eventuelle Beschädigungen oder verloren gegangene Schlüssel werden in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abreise zu zahlen.
7.2 Mitgeführte persönliche und sonstige Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr/Haftung des Gastes im Haus. Das Hotel übernimmt keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Die Versicherung der mitgebrachten Gegenstände obliegt dem Kunden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Hotel keine Aufbewahrungsmöglichkeit in einem Hotelsafe oder ähnlichen Sicherheitsbehältnissen bietet. Die Einbringung durch den Gast erfolgt daher auf dessen eigene Gefahr/eigenes Risiko.
7.3 Wenn dem Gast gegen Entgelt ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht für das Fahrzeug und für in dem Fahrzeug belassene Sachen. Bei Abhanden-kommen oder Beschädigung der in der Tiefgarage bzw. auf dem Parkplatz abgestellten oder rangierten Fahrzeuge haftet das Hotel nicht.
8.1 Der Gast ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen unverzüglich den Mitarbeitern des Hotels zu melden. Das Hotel sorgt umgehend für Abhilfe, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Gast schuldhaft den Mangel anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung.
9. Hausordnung
9.1. Die Hausordnung ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ist sichtbar in jedem Zimmer angebracht. Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann der Beherbergungsvertrag fristlos gekündigt werden. Für dadurch nicht in Anspruch genommene Zimmer werden die vereinbarten Stornogebühren fällig.
9.2 Die Hausordnung soll allen Bewohnern helfen, sich schnell mit den Regelungen vertraut zu machen, um ein gutes Zusammenleben in der Wohngemeinschaft zu ermöglichen.
Wir bitten alle Hausbewohner, Rücksicht und Toleranz gegenüber den anderen Mitbewohnern zu üben und hoffen, dass Sie sich in der Wohnanlage wohl fühlen.
9.3 Häusliche Ruhe
Als Ruhezeiten sind die Zeiten von 19.00 bis 8.00 Uhr (Samstag bereits ab 18.00 Uhr)
und 12.00 bis 14.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ganztags festgelegt.
Dies betrifft ruhestörende Tätigkeiten, wie z. B. handwerkliche bzw. hauswirtschaftliche Arbeiten, lautes Musizieren bzw. Betreiben von Radio und Fernseher usw., anhaltend
lautes Kinderspiel o. ä. und gilt auch für Keller und Treppenhäuser und Außenanlagen.
Die Nachtruhe ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr.
9.4 Feuer- und Kälteschutz
· Zur Brandverhütung dürfen Keller und Garage nicht mit offenem Licht betreten werden.
· Kinderwagen, Fahrräder, Schlitten u. ä. sind grundsätzlich nur im eigenen Keller oder Carports zu deponieren.
· In Kellern, Sondereigentumsräumen sowie gemeinschaftlichen Räumen dürfen keine brennbaren, explosiven oder giftigen/ätzenden Materialien aufbewahrt werden.
· Schließen Sie bitte bei Frostwetter und Unwetter Fenster (speziell in Bad, Toilette u. Küche) und Außentüren, um Treppenhäuser und Keller vor Auskühlung und Frostschäden zu schützen. Bei starkem Frost müssen die entsprechenden Räume zu beheizt werden, dass die Wasserleitungen nicht einfrieren
9.5 Garagen- und Stellplatzordnung
· Verboten ist in Garagen und Stellplätzen durch behördliche Vorschriften u. a.
1. Das Rauchen und die Verwendung von Feuer
2. Die Lagerung von feuergefährlichen Gegenständen, Betriebsstoffen oder leeren Behältern
3. Das (Warm-)Laufenlassen und Ausprobieren der Motoren
· Das Abstellen von Fahrzeugen mit undichtem Tank/Ölwanne usw. ist nicht gestattet. Ölflecke sind zu beseitigen.
· Das Abstellen von Autos/Zweirädern außerhalb der Tiefgarage und der Stellplatzflächen ist nicht gestattet. Die Benutzung des nicht vermieteten Hofraumes oder von Ein- und Durchfahrten ist hierzu nicht zulässig.
· Wagenwaschen, Ölwechsel, größere Reparaturen, Lackierarbeiten und ähnliche Arbeiten sind weder in der Tiefgarage, noch auf den Stellplätzen und auf der Straße gestattet.
· Die Benutzung der Garagen und Stellplätze als Lagerplatz ist untersagt.
9.6 Grillen
Das Grillen ist im Interesse der Mitbewohner auf Balkonen oder unmittelbar an das Gebäude angrenzenden Flächen nicht gestattet.
9.7 Treppenhausordnung
Der Mieter hat Schäden an der Treppenhausbeleuchtung umgehend dem Verwalter zu melden. Die Haustür ist geschlossen zu halten. Das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus ist nicht gestattet.
9.8 Sonstiges
· Abfall wird getrennt entsorgt:
· – Kunststoffe (nur zerkleinert) Im „Gelben Sack/Tonne“
· – Küchen-, Gartenabfälle (kein Brot/Fleisch!) In der braunen Tonne
· – Papier, Kartonagen (nur zerkleinert) In der grünen Tonne
· – Kehricht und Restmüll In der schwarzen Tonne
· – Glas, Metalldosen, Altkleider,/-schuhe In den Sammelcontainern
· – Weihnachtsbäume An den von der Stadt mitgeteilten
· Ablagerungsplätzen
· – Sperrmüll ist selbständig in die Sammeldeponie zu bringen bzw. dessen Abholung mit spezieller Abhol-Postkarte zu organisieren.
· Bei Haustierhaltung muss der Tierhalter Verunreinigungen gemeinschaftlicher Gebäudeteile und Flächen sofort beseitigen
· Wenn Sie Ihr Haus für längere Zeit verlassen, sollten Sie den Wasserzulauf von
· Geschirrspülern zudrehen, die Sonnenschutzanlage hochfahren und einen Wohnungsschlüssel einer erreichbaren Vertrauensperson (in versiegeltem Umschlag) für den Notfall aushändigen, wobei Name und Anschrift der Vertrauensperson dem Vermieter zu benennen sind.
· Schlüsselverlust für Allgemeinräume (Müllraum) ist unverzüglich der Firma Rattmann zu melden, die eine Ersatzbestellung übernimmt. Schlüssel sollten nicht mit Namen- oder Anschrift gekennzeichnet sein.
· Bitte klopfen Sie keine Matratzen, Teppiche usw. auf Balkonen und Terrassen aus.
· Haus und Grundstück sind rein zu halten. Verunreinigungen sind von den verantwortlichen Hausbewohnern unverzüglich zu beseitigen.
· In das WC dürfen Gegenstände, die geeignet sind eine Verstopfung herbeizuführen, nicht geworfen werden. Der Mieter hat stets Sorge zu tragen, dass eingehinderter Abfluss gewährleistet ist. Jede Verstopfung und Beschädigung hat der Mieter auf seine Kosten zu beheben. Fußböden sind trocken zu halten und sachgemäß zu behandeln.
· Befestigung von Kletterpflanzen, Markisen, Antennenanlagen u.ä. an Außenwänden ist nicht gestattet.
· Dem Mieter und seinen Besuchern ist es nicht gestattet, auf Gemeinschaftsflächen im Haus – insbesondere im Treppenhaus und dem Hausflur – zu rauchen.
10.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäfts-bedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
10.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels in Herzogenaurach.
10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotel-aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.